Ablauf und Kostenübernahme
Das Erstgespräch (50 Min.) bietet die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung der Passung. Ggf. schließen sich weitere Gespräche (sog. Probatorik) zur individuellen Diagnostik an. Sie erhalten eine Aufklärung über die Rahmenbedingungen und Wirkweise einer tiefenpsychologischen Psychotherapie in meiner Praxis. Geklärt wird auch, ob mit einer Kurzzeittherapie oder direkt mit einer Langzeittherapie begonnen werden soll. Eine Kurzzeittherapie kann – bei Indikation und Wunsch – ggf. später in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen, schließen wir einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Dieser umfasst eine Ausfallhonorar-Regelung, da ich einen festen Behandlungstermin für Sie reserviere (Termin-Praxis). Hierdurch fallen im Praxisablauf keine Wartezeiten für Sie an.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist es wichtig, die Kostenübernahme zu klären. Über die verschiedenen Wege der Kostenübernahme in meiner Praxis können Sie sich auf dieser Seite informieren. Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne.
Aktuelle Informationen zum Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten finden Sie unter dem entsprechenden Reiter.

Privatversicherte
Wenn Sie privat krankenversichert sind, werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel ganz oder anteilig übernommen. Grundlage ist Ihr individueller Versichertenvertrag (Tarif). Es empfiehlt sich vorab eine Klärung folgender Punkte mit Ihrer Versicherung:
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Wie viele Sitzungen „ambulante Psychotherapie durch Psychologische Psychotherapeuten“ sind in Ihrem Tarif pro Kalenderjahr enthalten?
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Erfragen Sie bitte zudem, welche Antragsunterlagen Ihre Versicherung für die Aufnahme einer Psychotherapie voraussetzt, und lassen sich diese ggf. zusenden.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als Patientin/Patient. Die Rechnung können Sie anschließend zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Die Honorargestaltung basiert auf der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) unter Einbeziehung der seit 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung geeinigt haben.
Es können Kosten hinzukommen für das Erstellen eines Berichts im Rahmen von gutachterlichen Therapieanträgen (GOP 85a) und die Durchführung der biografischen Anamnese (GOP 860).
Selbstzahler
Selbstzahler übernehmen die Kosten ihrer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis selbst. Dieses Modell erlaubt eine Reihe von Vorteilen:
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Keine Wartezeit: Durch das Wegfallen von Formalien und Antragsverfahren ist ein schnellerer Beginn der Psychotherapie möglich. Sie müssen nicht monatelang auf einen kassenärztlichen Therapieplatz warten.
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Hohe Flexibilität: Für Selbstzahler besteht eine größere Freiheit bei der Wahl des Therapeuten; Sie können hierdurch an der Herstellung einer bestmöglichen Passung zum Behandler in hohem Maße mitwirken. Darüber hinaus kann die Vereinbarkeit Ihrer Therapie mit beruflichen oder familiären Verpflichtungen optimiert werden durch Angebot von Online-Sprechstunden, Reservierung von Abendterminen und individualisierter Behandlungsfrequenz.
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Absolute Diskretion gegenüber Versicherungen: Da keine Abrechnungsdaten (z. B. Diagnose, Sitzungstermine) an Ihre Krankenversicherung übermittelt werden, besteht vollständige Diskretion. Dies kann im Zusammenhang mit Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen Vorteile mit sich bringen.
Das Sitzungshonorar für Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Der individuelle Satz wird zu Therapiebeginn vereinbart.
Beihilfeberechtigte
Sind Sie im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg beschäftigt, übernimmt das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bis zum Steigerungsfaktor 2,3 (GOP) die Kosten einer psychotherapeutischen Einzelbehandlung. Sie erhalten monatlich eine Rechnung und können diese zur Erstattung beim LBV einreichen.
Ablauf: Drei psychotherapeutische Sprechstunden (je 50 Min.), einschließlich des Erstgesprächs. Im Anschluss sind bis zu fünf probatorische Sitzungen möglich. Danach gibt es zwei Optionen, entweder wird eine Kurzzeittherapie beantragt (12-24 Sitzungen) oder direkt eine Langzeittherapie (zunächst 60 Stunden, max. 100 Stunden).
Sprechstunden, Probatorik und Kurzzeittherapie sind meist ohne vorherige Mitteilung oder Genehmigung durch die Beihilfestelle durchführbar. Ein ärztlicher Konsiliarbericht zum Ausschluss von Kontraindikationen für eine Psychotherapie muss spätestens bis zum Ende der probatorischen Sitzungen bei der Beihilfestelle vorgelegt werden (erhältlich etwa in Ihrer Hausarztpraxis). Bei Beantragung einer Langzeittherapie bzw. zum Zeitpunkt der Umwandlung von Kurz- in Langzeittherapie ist ein Bericht an den Gutachter erforderlich, den ich für Sie erstelle.
Die notwendigen Formblätter werden Ihnen vom LBV im Internet zur Verfügung gestellt und liegen zusätzlich in der Praxis bereit. Darüber hinaus ist es spätestens im Falle der Beantragung einer Langzeittherapie erforderlich, dass Sie telefonisch mit Ihrem zuständigen Beihilfe-Arbeitsgebiet in Kontakt treten. Dort erhalten Sie einen individuellen Code, der für das Gutachterverfahren notwendig ist. Zum anderen werden Ihnen weitere Formulare postalisch zur Verfügung gestellt, die nicht übers Internet abrufbar sind. Gerne unterstütze ich Sie beim Antragsverfahren.
Kostenerstattungsverfahren (GKV)
Für gesetzliche Versicherte kann das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" zur Aufnahme einer Therapie in meiner Privatpraxis eine Option sein.
Wenn Sie in vertragsärztlichen Psychotherapie-Praxen auf unzumutbar lange Wartezeiten treffen, kann dies einen Antrag auf Erstattung der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis rechtfertigen. Rechtliche Grundlage des Kostenerstattungsverfahrens ist § 13 Abs. 3 SGB V.
Wenn Sie eine Therapie in meiner Praxis aufnehmen möchten, rufen Sie mich bitte an oder senden eine E-Mail. Ich gebe praktische Hilfestellung beim Antragsverfahren und den nötigen Formularen (Checkliste, Anschreiben, Vorlagen).
Erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach den genauen Anforderungen bzw. Voraussetzungen für einen Antrag auf Kostenerstattung, da es hier Unterschiede zwischen den Versicherungen gibt. Im nächsten Schritt helfe ich Ihnen beim Stellen des Antrags weiter.
Über den Antrag auf Kostenerstattung entscheidet am Ende Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Angehörige der Bundeswehr
Bundeswehrangehörige haben Zugang zu psychotherapeutischer Einzelbehandlung in einer zivilen Privatpraxis. Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Erforderlich ist eine Überweisung durch den Truppenarzt. Bitte legen Sie im Erstgespräch den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vor, mithilfe dessen die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden können. Die probatorischen Gespräche dienen der Abklärung von aktuellen Beschwerden, Veränderungsanliegen, gegenseitiger Passung und der Behandlungsplanung. Sind wir uns im Verlauf der Probatorik einig, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten und diese indiziert ist, teile ich dem Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel mit kurzer Begründung mit. Der Truppenarzt kann dann einen Behandlungsausweis erstellen, der die Durchführung und Abrechnung einer Kurzzeittherapie (25 Therapiestunden) ermöglicht. Bei Wunsch und Notwendigkeit einer Verlängerung der Psychotherapie über 25 Sitzungen hinaus ist zur Genehmigung ein ausführlicher Bericht erforderlich, der an die zuständige Stelle der Bundeswehr übermittelt wird. Rechnungen für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen werden nicht direkt an Sie gestellt, sondern an die zuständige Stelle der Bundeswehr.
Angehörige der Bundespolizei (Heilfürsorge)
Angehörige der Bundespolizei haben seit Mai 2018 die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Innern (BMI).
Der Ablauf ist folgender:
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Für den Beginn ist eine Überweisung durch den zuständigen Polizeiärztlichen Dienst erforderlich.
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Das Erstgespräch erfolgt im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Im Anschluss können bis zu fünf probatorische Sitzungen zur Diagnostik und Behandlungsplanung genutzt werden.
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Beantragung: Die Antragstellung erfolgt analog zum System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) kann in der Regel unkompliziert und ohne Gutachterverfahren eingeleitet werden. Bei Bedarf ist eine Umwandlung in eine Langzeittherapie möglich, für die ich den entsprechenden Bericht an den Gutachter erstelle.
Die Abrechnung erfolgt über das Bundespolizeipräsidium, Referat 83 — Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei, 53754 Sankt Augustin, auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Behandlungsstunden werden durch die Heilfürsorge übernommen.